Sichere Schwimmbäder und Badeanlagen- Wichtige SicherheitsvorschriftenWenn Sie im privaten Bereich einen
Swimmingpool betreiben, so liegen die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften in den Händen des Poolbesitzers. In öffentlichen Schwimmbädern sind die Sicherheitsvorschriften jedoch um einiges strenger geregelt. Beim Besuch eines Hallenbads oder Freibad sollte man sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten.
Ein öffentliches Schwimmbad ist ein Hallenbad, Freibad oder Naturbad, das in öffentlich-rechtlicher oder privatwirtschaftlicher Trägerschaft steht. Hier tragen die jeweiligen Betreiber die Verantwortung wobei dies im Bürgerlichen Gesetzbuch streng und klar geregelt ist. Nicht nur das
Schwimmbecken selbst unterliegt diesen Regelungen sondern auch alle räumlich dazugehörigen Gegenstände wie beispielsweise die Einrichtung. Gefahrenstellen müssen zuverlässig durch eine qualifizierte Aufsichtsperson abgesichert werden.
Qualifiziertes Aufsichtspersonal an gefährlichen StellenRutschen, Sprungtürme und Wasserstrudel zählen in öffentlichen Bädern zu den sogenannten Gefahrenstellen und müssen von qualifizierten Fachkräften beaufsichtigt werden. Zu diesem Personenkreis gehören Meister oder Fachangestellte für Bäderbetriebe, Schwimmmeistergehilfen oder Schwimmmeister. So kann im Notfall die erste Hilfe sowie ein sicherer Betrieb des Bades gewährleistet werden. Hierbei muss das Personal nicht nur den klassischen Wachdienst eines Bademeisters wahrnehmen, sondern auch auf die Einhaltung der Vorschriften achten. Ebenso müssen täglich Kontrollgänge erledigt und eventuelle Mängel oder Auffälligkeiten schriftlich festgehalten werden.
Für eine allgemeine reine Wasseraufsicht kann jedoch auch eine fachlich qualifizierte Hilfskraft bzw. ein Rettungsschwimmer eingesetzt werden.
Wasseraufbereitung mithilfe von chemischen PflegemittelnAuch die chemische Wasseraufbereitung unterliegt vielen Regeln und Vorschriften. So darf diese nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Hierbei müssen die Mitarbeiter sogar quartalsmäßig erneut geschult. Gerade wenn Chlorgas verwendet wird und ein Flaschenwechsel fällig ist, so muss dies in aller Vorsicht geschehen. Auch die Behälter müssen entsprechend gefertigt sein und der Inhalt muss speziell gekennzeichnet werden. Sinnvoll, gerade bei industriellen Anlagen ist der Einsatz von farblichen Markierungen der zur Dosieranlage führenden Schläuchen.
Die WassertiefeAuch diesbezüglich gibt es Vorschriften. Die Wassertiefe muss in direkter Nähe zum Beckenrand deutlich und dauerhaft erkennbar angegeben sein. Dies gilt für alle Funktionsbereiche und besonders für Sprungtürme oder Sprunganlagen oder tiefer werdendes Wasser zu.
Erste Hilfe und Geräte zur RettungSchwimmerbecken oder andere tiefere Bereiche müssen über geeignete Rettungsgeräte in unmittelbarer Nähe verfügen. Diese müssen gut sichtbar und zugänglich platziert sein. Ein spezieller Erste-Hilfe- bzw. Aufsichtsraum ist auch vorgeschrieben. Ausnahmen bilden hier nur Bäder, wie beispielsweise Schulhallenbäder oder Hotel-Schwimmbäder die maximal 1,35 m tief sind.
Der TechnikbereichZunächst dürfen diese Bereiche nur von Angestellten betreten werden. Eine Zugangsmöglichkeit für die Allgemeinheit dürfte wohl eher die Ausnahme sein. Diese Räume müssen ausreichende Möglichkeiten zu Be- und Entlüften vorweisen. Alle Messeinrichtungen oder Bedien- und Anlageteile müssen gut zugänglich sein und genügend Freiraum und Steh-Höhe müssen für den normalen Ablauf des Betriebs vorhanden sein. Sollten Gefahrstoffe einmal auftreten, so muss deren Beseitigung ohne Gefahr von Gesundheitsschäden möglich sein. In der Regel müssen Treppen eingebaut sein, alternative Steigleitern,
Poolleiter dürfen nur bei einer sehr gering einzuschätzenden Unfallgefahr genutzt werden oder wenn die Errichtung einer Treppe betrieblich nicht möglich ist.
Pool-kaufen von
Pool.Net dem Fachmann und Experten für
Stahlwandpool, Alupool und
Edelstahlpool. Hochwertige
Stahlwandbecken in den Beckenformen:
Rundpool,
Ovalpool und
Achtformpool.