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Garantiebedingungen

Garantiebedingungen zu Germany-Pools Schwimmbecken der Firma Splash-Pool UG (haftungsbeschränkt)

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, welche Sie gegenüber Ihrem Händler geltend machen können und ohne diese einzuschränken, bietet Ihnen Germany-Pools, Splash-Pool UG (haftungsbeschränkt) im nachfolgenden Splash-Pool UG genannt, Otto-Hahn-Ring 9, 64653 Lorsch, Deutschland für folgende Stahlwände, Edelstahlwände, Aluminiumwände und Poolfolie eine zusätzliche Herstellergarantie ab Rechnungsdatum an.

Stahlwände:
bei Stärke 0,4 mm = 3 Jahre gegen Durchrostung des Stahlmantels.
bei Stärke 0,6 mm = 5 Jahre (optional 10 Jahre) gegen Durchrostung des Stahlmantels.
bei Stärke 0,8 mm = 5 Jahre (optional 10 Jahre) gegen Durchrostung des Stahlmantels.

Edelstahlwände:
bei Stärke 0,6 mm = 5 Jahre (optional 10 Jahre) auf Materialfehler im Edelstahlmantel.

Aluminiumwände:
bei Stärke 1 mm = 5 Jahre (optional 10 Jahre) auf Materialfehler im Aluminiummantel.

Poolfolie:
bei Stärke 0,60 mm | 3 Jahre (optional 5 Jahre) auf Fehler der Schweißnaht.
bei Stärke 0,80 mm | 3 Jahre (optional 5 Jahre) auf Fehler der Schweißnaht.

Garantiebedingungen für Stahlwände:
Für Stahlwände bei bestimmungsgemäßer Installation gemäß Aufbauanleitung. Es müssen Germany-Pools, Splash-Pool UG Einbauteile verwendet sowie Ausschnitte im Stahlmantel fachgerecht versiegelt werden. Die Garantie deckt keine Rostbildungen durch selbst erstellte Ausschnitte ab. Tritt ein berechtigter Garantiefall ab dem 4. Jahr ein, kann ein Nutzungsabschlag erhoben werden.

Garantiebedingungen für Edelstahlwände:
Für Edelstahlwände bei bestimmungsgemäßer Installation gemäß Aufbauanleitung. Es müssen Germany-Pools, Splash-Pool UG Einbauteile verwendet werden. Tritt ein berechtigter Garantiefall ab dem 4. Jahr ein, kann ein Nutzungsabschlag erhoben werden.

Garantiebedingungen für Aluminiumwände:
Für Aluminiumwände bei bestimmungsgemäßer Installation gemäß Aufbauanleitung. Es müssen Germany-Pools, Splash-Pool UG, Einbauteile verwendet werden. Tritt ein berechtigter Garantiefall ab dem 4. Jahr ein, kann ein Nutzungsabschlag erhoben werden.

Garantiebedingungen für Poolfolie:
Die Germany-Pools, Splash-Pool UG Garantie deckt Fehler an der Schweißnaht ab. Andere evtl. auftretende Mängel unterliegen nicht der Garantieleistung. Die Poolfolie muß auf Schutzvlies mit mind. 2 mm stärke verlegt werden. Tritt ein berechtigter Garantiefall ab dem 4. Jahr ein, kann ein Nutzungsabschlag erhoben werden.

Hinweise:
Im berechtigten Garantiefall beschränkt sich die Leistung auf die Bereitstellung eines mangelfreien Ersatzprodukts oder ggf. Reparatur. Sonstige evtl. entstehende Kosten (Transport / Aus-Einbau, Wasser etc.) sind kein Bestandteil der Garantieleistung. Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, können Sie sich an Ihren Händler oder auch an Germany-Pools, Splash-Pool UG wenden.

Ausschluss der Garantie:

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • Einsatz von Schwimmbad- bzw. Stahlwand und Poolfolien ungeeigneten Silikonen und Dichtmitteln,
  • Gewaltanwendung (z. B. Fall, Schlag, Stoß),
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen,
  • missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung,
  • eigenmächtige Reparaturversuche,
  • Nichtbeachtung der Aufbau- und Bedienungsanleitung,
  • Umwelteinflüsse (Hochwasser, Sturmschäden, Hagelschäden, Erdbeben usw.),
  • normalen Verschleiß,
  • die Verwendung oder Aussetzung des Materials mit Salzwasser.

Zur Bearbeitung eines Garantieantrags benötigen wir folgende Angaben:

  • Kaufdatum
  • Händler
  • Kopie der Originalrechnung
  • Digitalfoto/Video des Schadens (falls erforderlich)
  • Einsendung des defekten Artikels (falls erforderlich)

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